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WICHTIG

Wir bitten alle motorisierte Besucher, beim An- und Abfahrt, besonders am Abend, die Quartier-Ruhe zu respektieren. Alle Einwohner, Hotelgäste und Event-Organisatoren sind Euch sehr dankbar dafür.

Teilnahmebedingungen und Reglement für Besucher des MOHAVE-Event

Allgemein
MOHAVE ist eine Veranstaltung mit dem Ziel, möglichst viele Mofas, Harleys und Vespas an einem Ort zusammenzubringen. Die Teilnahme ist unentgeltlich. Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn seiner Meinung nach die Bedingungen unsicher sind und wird dadurch den Teilnehmern/innen gegenüber nicht schadensersatzpflichtig.

Regeln
Innerhalb des Festgeländes sind die Besucher/innen und Teilnehmer/innen gebeten, sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Sachgegenstände Schaden nehmen. Es gilt der Grundsatz "Sicherheit zuerst“, auch dank rücksichtsvollem Fahrstil. Die Teilnehmer sind gebeten jeglichen Aufforderungen der Veranstalter Folge zu leisten.
Wir bitten alle Besucher/innen und Verkehrsteilnehmer/innen um Rücksichtnahme bei der An- und Abreise auf die Anwohner bezüglich Lärmbelästigung. Tagsüber und vor allem am Abend. Bei Nichtbeachtung dieses Reglements behält sich der Veranstalter das Recht vor, den oder die Teilnehmer/in vom Festgelände zu weisen, respektive von der Veranstaltung auszuschliessen, wobei jeglicher Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist.
Das Konsumieren von mitgebrachten Getränken und Speisen ist nicht gestattet.

Strassentauglicher Zustand der Fahrzeuge & Alkoholgrenze
Die Veranstaltung findet auf einem privaten Gelände statt. Sämtliche Regeln und Verordnungen des Strassenverkehrsgesetzes sind einzuhalten. Ebenfalls zu beachten ist die Alkoholgrenze von 0.5‰, welche für alle Motorfahrzeuglenker gilt.
Jegliche weiteren anwendbaren schweizerischen, kantonalen und kommunalen Vorschriften sind von den Teilnehmern/innen zwingend einzuhalten. Für die Abgabe von Alkohol an Jugendliche bestehen rechtliche Bestimmungen. Wer diese missachtet, macht sich strafbar.

Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung für den Verein MOHAVE und dessen Vertreter/innen/Erfüllungsgehilfen/innen für Schäden, welche die Teilnehmer/innen in Verbindung mit der Teilnahme am MOHAVE-Event erleiden, oder anderen zufügen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für Schäden die vor, während oder nach der Veranstaltung verursacht werden.

Unfall
Der/die Teilnehmer/in stellt sicher, dass er/sie im Besitz einer gültigen, persönlichen Unfallversicherung ist, welche die Folgen eines allfälligen Unfalls während der Veranstaltung umfassend abdeckt. Dieser Ausschluss umfasst insbesondere die Haftung für gesundheitliche Risiken des/r Teilnehmers/in im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem/r Teilnehmer/in ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt, so z.B. für:
- abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer, auch bei von ihm beauftragten Dritten zur unentgeltlichen Verwahrung der Gegenstände;
- in Fällen höherer Gewalt. Wobei als höhere Gewalt jedes Ereignis anzusehen ist, welches durch den Veranstalter nicht beeinflusst werden kann und das nicht vorhersehbar war.

Haftpflicht
Jeder Teilnehmer/Besucher verfügt über eine eigene Privathaftpflichtversicherung Jugendliche, die im selben Haushalt leben, wie ihre Erziehungsberechtigten, sind über deren Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Im Falle von Minderjährigen erklärt/en der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen, dass er/sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während der Veranstaltung ausschliesslich aufsichtspflichtig sind. Er/sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der obige Haftungsausschluss anerkannt wird und er/sie, für eine Schadensersatzpflicht des Minderjährigen einstehen wird/werden, auch wenn dieser selbst vertraglich oder gesetzlich haftet.

Bild und Tonrechte
Die Veranstalter von MOHAVE erhalten uneingeschränktes Recht, sämtliche durch sie erstellten Fotos und Filme auf sämtlichen zur Verfügung stehenden Kanälen (Zeitung, Internet, Social Media, TV etc.) uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen. Es werden in keinem Fall Entschädigungen entrichtet. Klargestellt wird, dass die Bild- und Tonrechte der Veranstaltung ausschliesslich beim Veranstalter liegen.

Datenerhebung und Datenverwendung
Mit Angabe persönlicher Daten, erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass diese für Werbezwecke und/oder Kontaktaufnahme der Veranstalter oder durch Dritte verwendet werden dürfen.

Kreuzlingen, April 2024